Terminbuchung Bürgerbüro

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Meldeangelegenheiten
  • Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG
  • gültige Personaldokumente aller Mitziehenden (Personalausweis und sofern vorhanden Reisepass)
  • bei Anmeldung von minderjährigen Kindern bis zum 16. Lebensjahr:
    Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten,
    -wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Kind haben
    -oder wenn der Wohnsitz des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt

  • bei Erstanmeldung in Deutschland unter Umständen:
    -Geburtsurkunde im Original

-ggf. Eheurkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil im Original

Hinweis: für fremdsprachige Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher vorzulegen

  • Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG
  • gültige Personaldokumente aller Mitziehenden (Personalausweis und sofern vorhanden Reisepass

  • bei Ummeldung von minderjährigen Kindern bis zum 16. Lebensjahr:
    Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten,
    -wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Kind haben
    -oder wenn der Wohnsitz des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt
  • Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG
  • gültige Personaldokumente aller Mitziehenden (Personalausweis und sofern vorhanden Reisepass)

  • bei Anmeldung von minderjährigen Kindern bis zum 16. Lebensjahr:
    Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten,
    -wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Kind haben
    -oder wenn der Wohnsitz des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt
  • Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG
  • ein gültiges Personaldokument aller Mitziehenden
  • bei Anmeldung von minderjährigen Kindern bis zum 16. Lebensjahr:
    -Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Kind haben
  • Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG
  • ein gültiges Personaldokument aller Mitziehenden
  • bei Ummeldung von minderjährigen Kindern bis zum 16. Lebensjahr:
    -Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten einen gemeinsamen Wohnsitz mit dem Kind haben
  • gültige Personaldokumente aller Mitziehenden (Personalausweis und sofern vorhanden Reisepass)

Hinweis: eine Abmeldung der Wohnung ins Ausland kann frühestens 7 Tage vor dem tatsächlichen Auszug erfolgen

  • ein gültiges Personaldokument aller abzumeldenden Personen
  • gültige Personaldokumente aller Mitziehenden (Personalausweis und sofern vorhanden Reisepass)
  • Abmeldebestätigung oder Meldebescheinigung des letzten Wohnsitzes
  • ein gültiges Personaldokument

    Hinweis:
    In dringenden Fällen können Sie die Meldebescheinigung auch schriftlich beantragen. Reichen Sie dazu bitte eine Kopie Ihres gültigen Personaldokuments, inklusive Benennung einer zustellfähigen Anschrift, per Post oder per E-Mail an buergerbuero@frankfurt-oder.de ein. Nach abgeschlossener Bearbeitung wird Ihnen die Bescheinigung per Post zugesandt.

Gebühr:

  • 6,00 €
  • ein gültiges Personaldokument
Pass- und Ausweisangelegenheiten
  • Neu ab 01.05.2025: digitales, biometrisches Passfoto neueren Datums
  • bisheriger Personalausweis (auch wenn er schon abgelaufen ist)
  • bei Verlust des bisherigen Personalausweises oder bei erstmaliger Antragstellung:
    -falls vorhanden Ihren Reisepass
    -Geburtsurkunde im Original
  • bei Antragstellung wegen abweichender Personendaten (z.B. nach Eheschließung oder Namensänderung):
    -Eheurkunde im Original
    -Bescheinigung über die Namensführung im Original

Gebühr:

  • über 24 Jahre = 37,00 €
  • unter 24 Jahre = 22,80 €
  • Neu ab 01.05.2025: digitales, biometrisches Passfoto neueren Datums
  • falls vorhanden bisheriger Personalausweis (auch wenn er schon abgelaufen ist)
  • bei erstmaliger Antragstellung Geburtsurkunde im Original
  • Nachweise zum Sorgerecht:
    -bei alleiniger Sorgeberechtigung Negativattest neueren Datums
    -bei gemeinsamer Sorgeberechtigung (unverheiratet)
           >Urkunde über die gemeinsame, elterliche Sorge
           >schriftliche, formlose Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten,
           falls nicht beide Elternteile bei der Antragstellung anwesend sind
    -bei gemeinsamer Sorgeberechtigung (verheiratet)
           >schriftliche, formlose Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten,
           falls nicht beide Elternteile bei der Antragstellung anwesend sind
    -bei Änderungen der Sorgeberechtigung
           >entsprechenden o.g. Unterlagen oder ggf. einen rechtskräftigen
           Gerichtsbeschluss im Original

Hinweis:

Bei der Antragstellung muss auch jede minderjährige Person anwesend sein.

Gebühr:

22,80€

  • Neu ab 01.05.2025: digitales, biometrisches Passfoto neueren Datums
  • bisheriger Personalausweis (auch wenn er schon abgelaufen ist)
  • bei Verlust des bisherigen Personalausweises oder bei erstmaliger Antragstellung:
    -falls vorhanden Ihren Reisepass
    -Geburtsurkunde im Original
  • bei Antragstellung wegen abweichender Personendaten (z.B. nach Eheschließung oder Namensänderung):
    -Eheurkunde im Original
    -Bescheinigung über die Namensführung im Original
  • bei Antragstellung unter 16 Jahren Nachweise zum Sorgerecht:
    -bei alleiniger Sorgeberechtigung Negativattest neueren Datums
    -bei gemeinsamer Sorgeberechtigung (unverheiratet)
           >Urkunde über die gemeinsame, elterliche Sorge
           >schriftliche, formlose Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten, falls nicht
           beide Elternteile bei der Antragstellung anwesend sind
    -bei gemeinsamer Sorgeberechtigung (verheiratet)
           >schriftliche, formlose Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten, falls nicht
           beide Elternteile bei der Antragstellung anwesend sind
    -bei Änderungen der Sorgeberechtigung
           >entsprechenden o.g. Unterlagen oder ggf. einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss im
           Original

Hinweis:

Bei der Antragstellung muss jede (minderjährige) Person anwesend sein.

Gebühr:

10,00€

  • gültiger Personalausweis
  • gültiger Personalausweis
  • Neu ab 01.05.2025: digitales, biometrisches Passfoto neueren Datums
  • bisheriger Reisepass (auch wenn er schon abgelaufen ist)
  • bei Verlust des bisherigen Reisepasses oder bei erstmaliger Antragstellung:
    -falls vorhanden Ihren Personalausweis
    -Geburtsurkunde im Original
  • bei Antragstellung wegen abweichender Personendaten (z.B. nach Eheschließung oder Namensänderung):
    -Eheurkunde im Original
    -Bescheinigung über die Namensführung im Original

Gebühr:

  • über 24 Jahre = 70,00 €
  • unter 24 Jahre = 37,50 €
  • Neu ab 01.05.2025: digitales, biometrisches Passfoto neueren Datums
  • falls vorhanden bisheriger Reisepass (auch wenn er schon abgelaufen ist)
  • bei erstmaliger Antragstellung Personalausweis oder Geburtsurkunde im Original
  • Nachweise zum Sorgerecht:
    -bei alleiniger Sorgeberechtigung Negativattest neueren Datums
    -bei gemeinsamer Sorgeberechtigung (unverheiratet)
           >Urkunde über die gemeinsame, elterliche Sorge
           >schriftliche, formlose Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten, falls nicht
           beide Elternteile bei der Antragstellung anwesend sind
    -bei gemeinsamer Sorgeberechtigung (verheiratet)
           >schriftliche, formlose Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten, falls nicht
           beide Elternteile bei der Antragstellung anwesend sind
    -bei Änderungen der Sorgeberechtigung
           >entsprechenden o.g. Unterlagen oder ggf. einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss im
           Original

Hinweis:

  • Bei der Antragstellung muss auch jede minderjährige Person anwesend sein.

Gebühr:

  • 37,50€
  • ein gültiges Personaldokument

Hinweis:

  • Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums können die die eID-Karte ab dem 16. Lebensjahr beantragen.

Gebühr:

  • 37,00€
  • bisheriges Personaldokument
  • Geburtsurkunde im Original oder
  • vergleichbares Identitätsdokument (z.B. Reisepass, Führerschein etc.)
  • bei Diebstahl die Strafanzeige der Polizei
  • bisheriges Personaldokument der zu befreienden Person
  • bei Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person
    -(Vorsorge)Vollmacht oder Betreuerausweis im Original
    -gültiges Personaldokument der bevollmächtigten Person
Fundbüro
  • ein gültiges Personaldokument
  • geeigneter Eigentumsnachweis

Gebühr:

  • die ggf. anfallende Verwahrungsgebühr richtet sich nach dem Wert der jeweiligen Fundsache
  • ein gültiges Personaldokument
  • Fundsache
Weitere Angelegenheiten
  • ein gültiges Personaldokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bisherige Bewohnerparkkarte (auch wenn sie schon abgelaufen ist)
  • ggf. Nutzervollmacht zur dauerhaften Nutzung des Fahrzeugs, wenn antragstellende Person nicht Fahrzeughalter ist

Hinweis: In dringenden Fällen können Sie die Bewohnerparkkarte auch schriftlich beantragen. Reichen Sie dazu bitte alle o. g. Unterlagen in Kopie, inklusive Benennung der Gültigkeitsdauer sowie Ihrer Telefonnummer, per Post oder per E-Mail an buergerbuero@frankfurt-oder.de ein. Nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie eine Information, wann die Bewohnerparkkarte abgeholt werden kann.

Gebühr:

  • 6 Monate = 15,35 €
  • 12 Monate = 30,70 €
  • Umkennzeichnung = 2,56 €
  • ein gültiges Personaldokument

Hinweis: In dringenden Fällen können Sie den Dauerparkschein auch schriftlich beantragen. Reichen Sie dazu bitte alle o. g. Unterlagen in Kopie, inklusive Benennung der Gültigkeitsdauer sowie Ihrer Telefonnummer, per Post oder per E-Mail an buergerbuero@frankfurt-oder.de ein. Nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie eine Information, wann der Dauerparkschein abgeholt werden kann.

Gebühr:

  • 1 Jahr bis 4 Stunden täglich = 360,00 €
  • 1 Jahr ganztägig = 720,00 €
  • 1 Monat bis 4 Stunden täglich = 30,00 €
  • 1 Monat ganztägig = 60,00 €
  • 1 Woche bis 4 Stunden täglich = 10,00 €
  • 1 Woche ganztägig = 17,50 €
  • ein gültiges Personaldokument
  • bisherige Bewohnerparkkarte bzw. Dauerparkschein (auch wenn schon abgelaufen)
  • ggf. Vollmacht zur Abholung

Hinweis: Die Abholung von Bewohnerparkkarten/Dauerparkscheinen ist nur nach schriftlicher Beantragung UND nach Erhalt der Information, dass die Parkkarte zur Abholung bereit liegt, möglich. Falls Sie keine Parkkarte im Voraus beantragt haben, wählen Sie bitte "Bewohnerparkkarte beantragen" oder "Dauerparkschein beantragen" aus. 

ein gültiges Personaldokument

  • bei Antragstellung erweitertes Führungszeugnis schriftliche Aufforderung als Nachweis (z.B. durch Arbeitgeber, durch eine Behörde etc.)

Gebühr:

  • 13,00€
  • ein gültiges Personaldokument

Gebühr:

  • 13,00€
  • ein gültiges Personaldokument
  • Original (und ggf. Kopie) der zu beglaubigenden Unterlagen

Gebühr:

  • je 5 Minuten Bearbeitungszeit = 3,55 €
  • ein gültiges Personaldokument
  • Leistungsbescheid einer der folgenden Sozialleistungen:
  1.  Leistungen des Amtes für Jugend und Soziales
  2.  Bürgergeld
  3.  Wohngeld
  • ein gültiges Personaldokument

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