Bitte wählen Sie mindestens ein Anliegen aus.
Ihre aktuelle Auswahl überschreitet die maximale Termindauer. Bitte reduzieren Sie die Anzahl der Dienstleistungen.
Maximale Anzahl von Dienstleistungen überschritten
-ggf. Eheurkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil im Original
Hinweis: für fremdsprachige Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher vorzulegen
Hinweis: eine Abmeldung der Wohnung ins Ausland kann frühestens 7 Tage vor dem tatsächlichen Auszug erfolgen
Gebühr:
Hinweis:
Bei der Antragstellung muss auch jede minderjährige Person anwesend sein.
22,80€
Bei der Antragstellung muss jede (minderjährige) Person anwesend sein.
10,00€
Hinweis: In dringenden Fällen können Sie die Bewohnerparkkarte auch schriftlich beantragen. Reichen Sie dazu bitte alle o. g. Unterlagen in Kopie, inklusive Benennung der Gültigkeitsdauer sowie Ihrer Telefonnummer, per Post oder per E-Mail an buergerbuero@frankfurt-oder.de ein. Nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie eine Information, wann die Bewohnerparkkarte abgeholt werden kann.
Hinweis: In dringenden Fällen können Sie den Dauerparkschein auch schriftlich beantragen. Reichen Sie dazu bitte alle o. g. Unterlagen in Kopie, inklusive Benennung der Gültigkeitsdauer sowie Ihrer Telefonnummer, per Post oder per E-Mail an buergerbuero@frankfurt-oder.de ein. Nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie eine Information, wann der Dauerparkschein abgeholt werden kann.
Hinweis: Die Abholung von Bewohnerparkkarten/Dauerparkscheinen ist nur nach schriftlicher Beantragung UND nach Erhalt der Information, dass die Parkkarte zur Abholung bereit liegt, möglich. Falls Sie keine Parkkarte im Voraus beantragt haben, wählen Sie bitte "Bewohnerparkkarte beantragen" oder "Dauerparkschein beantragen" aus.
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