Terminbuchung Fahrerlaubnisbehörde

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Fahrerlaubnisbehörde
  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebescheinigung), Aufenthaltstitel oder Reiseausweis
  • alter Führerschein im Original
  • 1 biometrisches Lichtbild im Format 35x45 mm (nicht älter als ein Jahr)
  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebescheinigung), Aufenthaltstitel oder Reiseausweis
  • Führerschein im Original
  • 1 biometrisches Passbild im Format 35x45 mm (nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FEV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FEV (nicht älter als 1 Jahr)


Zusätzlich bringen Sie bitte für die Klasse D mit:

  • Nachweis der besonderen Anforderungen gemäß Anlage 5 Nr. 2 FEV (Leistungstest) ab 60 Jahren
  • behördliches Führungszeugnis (zur Vorlage einer Behörde) ist vorher im Bürgerbüro zu beantragen
  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebescheinigung), Aufenthaltstitel oder Reiseausweis
  • EU-Kartenführerschein im Original
  • 1 biometrisches Passbild im Format 35x45 mm (nicht älter als ein Jahr)
  • Ggf. Nachweise zur Weiterbildung, sofern nicht elektronisch ans KBA übermittelt
  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebescheinigung), Aufenthaltstitel oder Reiseausweis
  • Sollte die antragstellende Person nicht volljährig sein, ist bei der Antragstellung die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten erforderlich (auf dem Antrag selbst müssen alle Erziehungsberechtigten unterschreiben)
  • bei Erweiterung ist der Kartenführerschein vorzulegen


Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE bringen Sie bitte darüber hinaus noch folgende Unterlagen mit:

  • Sehtestbescheinigung (Original) (nicht älter als zwei Jahre)
  • „Erste Hilfe“-Bescheinigung (Original) nur bei Ersterteilung
  • 1 biometrisches Passbild im Format 35x45 mm (nicht älter als ein Jahr)

zusätzlich zu den eben genannten Unterlagen bringen Sie bitte bei der Beantragung der KlassenC1, C1E, C, CE, D, DE noch folgende Unterlagen mit:

  • behördliches Führungszeugnis (zur Vorlage einer Behörde) ist vorher im Bürgerbüro zu beantragen
  • Bescheinigung über ärztl. Untersuchung nach Anlage 5 FEV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über augenärtztl. Untersuchung nach Anlage 6 FEV (nicht älter als 2 Jahre)


nur für Klasse D:

  • Nachweis der besonderen Anforderungen gemäß Anlage 5 Nr. 2 FEV (Leistungstest)


beim „Begleiteten Fahren ab 17“:

  • Kopien der Ausweise und Führerscheine der Begleitpersonen, sowie ausgefüllte Anlagen 1 und 2



Preis:  45,10 – 111,90 Euro

  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebescheinigung), Aufenthaltstitel oder Reiseausweis
  • 1 biometrisches Passbild im Format 35x45 mm (nicht älter als ein Jahr)


bei Diebstahl zusätzlich

  • Anzeige bei der Polizei (in deutscher Sprache)


bei Änderung zusätzlich

  • Nachweis der eingetretenen Änderung (Sehtestbescheinigung (Original), Ehe- bzw. Namensänderungsurkunde,
  • Bescheinigung der Fahrschule bezüglich der Eintragung der Schlüsselzahlen B96, B196, B197


Preis: 30,30 – 76,00 Euro

Fahrerkarte:

  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebescheinigung), Aufenthaltstitel oder Reiseausweis
  • gültiger EU-Kartenführerschein
  • 1 biometrisches Passbild im Format 35x45 mm (nicht älter als ein Jahr)


Werkstattkarte:

  • Nachweis des Unternehmenssitzes (Gewerbeanmeldung)
  • Ausweis des Unternehmers bzw. der vertretungsberechtigten Person
  • Ggf. Vertretungsvollmacht
  • Anerkennung der Werkstatt „Ermächtigung nach § 57 b StVZO“
  • Kopie des Personalausweises des Technikers
  • Nachweis der Anstellung beim Arbeitgeber. Das mit dem Techniker bestehende Arbeitsverhältnis – ist vom Arbeitgeber und vom Techniker zu unterschreiben.
  • Aktueller Schulungsnachweis nach Rili Nr. 3 zu § 57 b StVZO – bezogen auf den digitalen Fahrtenschreiber (3 Jahre gültig)
  • bisherige Werkstattkarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion


Unternehmenskarte:

  • Nachweis des Unternehmenssitzes (Gewerbeanmeldung)
  • Ausweis des Unternehmers
  • Ggf. Vertretungsvollmacht


Preis:  42,00 – 47,00 Euro

  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebescheinigung), Aufenthaltstitel oder Reiseausweis
  • 1 biometrisches Passbild im Format 35x45 mm (nicht älter als ein Jahr)
  • behördliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart „0“) ist vorher im Bürgerbüro zu beantragen
  • Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis (Gerichtsurteil, Bescheid der Behörde) falls vorhanden

zusätzlich  für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE

  • Sehtestbescheinigung (Original) (nicht älter als zwei Jahre)
  • „Erste Hilfe“-Bescheinigung (Original)

zusätzlich  zu den eben genannten Unterlagen für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, D1E DE noch:

  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FEV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FEV (nicht älter als 2 Jahre)

zusätzlich  zu den eben genannten Unterlagen für alle D-Klassen:

  • Nachweis der besonderen Anforderungen gemäß Anlage 5 Nr. 2 FEV (Leistungstest)


Preis:  139,40 – 209,40 Euro

  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebescheinigung), Aufenthaltstitel oder Reiseausweis
  • gültiger EU-Kartenführerschein
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FEV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FEV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der besonderen Anforderungen gemäß Anlage 5 Nr. 2 FEV (Leistungstest) bei Ersterteilung und ab 60 Jahren bei Verlängerung
  • behördliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde), ist vorher im Bürgerbüro zu beantragen


Preis:  38,00 Euro – 43,90 Euro

  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebescheinigung), Aufenthaltstitel oder Reiseausweis
  • 1 biometrisches Passbild im Format 35x45 mm (nicht älter als ein Jahr)
  • ausländischen Führerschein im Original
  • Übersetzung des Führerscheins mit Klassifizierung vom Automobilclub (z.B. ADAC) (Original) (entfällt bei EU/EWR-Staaten)
  • Sehtestbescheinigung (Original) (entfällt bei EU/EWR/Anlage 11 FEV - Staaten)
  • „Erste Hilfe“-Bescheinigung (Original) (entfällt bei EU/EWR/Anlage 11 FEV- Staaten)


zusätzlich zu den eben genannten Unterlagen bringen Sie bitte bei der Beantragung der Umschreibung der Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE noch folgende Unterlagen mit:

  • behördliches Führungszeugnis (zur Vorlage einer Behörde) ist vorher im Bürgerbüro zu beantragen
  • Bescheinigung über ärztl. Untersuchung nach Anlage 5 FEV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über augenärtztl. Untersuchung nach Anlage 6 FEV (nicht älter als 2 Jahre)


nur für Klasse D:

  • Nachweis der besonderen Anforderungen gemäß Anlage 5 Nr. 2 FEV (Leistungstest)


Preis:  37,50 – 45,10 Euro

  • Ausweis oder Reisepass im Original
  • ausländischen Führerschein im Original

bei Wohnsitz in Frankfurt (Oder) behördliches Führungszeugnis (zur Vorlage einer Behörde) ist vor Antragstellung im Bürgerbüro zu beantragen

bei Wohnsitz im Ausland ist die Beantragung beim Bundesamt für Justiz schriftlich vor der Antragstellung vorzunehmen, entsprechende Informationen entnehmen Sie der Website des Bundesamtes für Justiz in Bonn

Entscheidung über die Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis (Gerichtsurteil, Bescheid der Behörde etc.)

bei unzureichenden Deutschkenntnissen: einen Dolmetscher

Bescheinigung der ausstellenden Behörde der Fahrerlaubnis über die Gültigkeit mit Übersetzung

  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebescheinigung), Aufenthaltstitel oder Reiseausweis
  • 1 biometrisches Passbild im Format 35x45 mm (nicht älter als ein Jahr)
  • gültigen EU-Kartenführerschein

Personalausweis, Reisepass (mit Meldebescheinigung), Aufenthaltstitel oder Reiseausweis

Bei bereits erfolgreich bestandener Theorieprüfung Prüfbescheinigung

  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebescheinigung), Aufenthaltstitel oder Reiseausweis
  • Truppen- bzw. Dienstausweis
  • gültigen Kartenführerschein + Dienstführerschein (Original)
  • 1 biometrisches Passbild im Format 35x45 mm (nicht älter als ein Jahr)

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